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Kosten

Für die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Tätigkeit fallen regelmäßig Kosten an. Die Rechtsanwaltskanzlei Humbs legt Wert auf eine transparente und klare Gebührenerhebung wie folgt:



Vergütungsvereinbarung

  • Migrationsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht:
    200,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. / Stunde

  • Staatsangehörigkeitsrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Corona-Recht:
    250,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. / Stunde


     

Pauschalhonorar


Verfassungsbeschwerde (BVerfG) und Invidualbeschwerde (EGMR):
gemessen am individuellen Aufwand, Mindestsumme: 3.000,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.

Die Bearbeitung des Mandats kann in allen Fällen nur nach Zahlung eines angemessenen
Vorschusses begonnen werden.

KontaKt

Rechtsanwaltskanzlei Humbs
Tal 44
D-80331 München

☏ 

✆ 
🖷

089 20 98 78 46

0177 66 95 609
089 24 60 38 99

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