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Kosten
Für die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Tätigkeit fallen regelmäßig Kosten an. Die Rechtsanwaltskanzlei Humbs legt Wert auf eine transparente und klare Gebührenerhebung wie folgt:
Vergütungsvereinbarung
-
Migrationsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht:
200,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. / Stunde -
Staatsangehörigkeitsrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Corona-Recht:
250,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. / Stunde
Pauschalhonorar
Verfassungsbeschwerde (BVerfG) und Invidualbeschwerde (EGMR):
gemessen am individuellen Aufwand, Mindestsumme: 3.000,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.
Die Bearbeitung des Mandats kann in allen Fällen nur nach Zahlung eines angemessenen
Vorschusses begonnen werden.
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