Rechtsgebiete
Migrationsrecht
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Aufenthalts- und Asylrecht
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Beschäftigungserlaubnis
(u. a. Blaue Karte EU, Spezialist)
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EU-Freizügigkeitsrecht (u. a. Aufenthaltskarte)
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Abschiebungsschutz
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Ausweisungsschutz
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Niederlassungserlaubnis
Im Migrationsrecht unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung u. a. bei der Beantragung oder Verlängerung einer Beschäftigungserlaubnis wie der Blauen Karte EU. Ich koordiniere für Sie zudem Ihr Visumverfahren, z. B. in Form eines Familiennachzugverfahrens aus dem Ausland. Wenn Sie von der Ausländerbehörde einen Ausweisungsbescheid erhalten haben, klage ich für Sie vor dem Verwaltungsgericht und helfe Ihnen dabei, im Wege eines effektiven Ausweisungsschutzes die Ausweisung abzuwenden.
Strafrecht
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Auslieferungsrecht
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Allgemeines Strafrecht
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Sexualstrafrecht
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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
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Revision
Im Strafrecht berate und vertrete ich Sie vor allem bei einer drohenden Auslieferung in das Ausland, inklusive dem rechtlichen Angriff auf einen Europäischen Haftbefehl. Hier ist nicht selten zuletzt eine Verfassungsbeschwerde mitsamt einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht als letzter außerordentlicher Rechtsbehelf notwendig. Darüber hinaus vertrete ich Sie namentlich in Sexualstrafverfahren sowie Wirtschaftsstrafverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt zudem bei der Einlegung der Revision gegen ein letztinstanzliches Urteil vor dem Bundesgerichtshof.
Staatsangehörigkeitsrecht
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Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG)
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Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG)
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Wiedergutmachungseinbürgerung (Art. 116 Abs. 2 GG, § 15 StAG)
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Erklärungserwerb (§ 5 StAG)
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Einbürgerung aus dem Ausland (§ 14 StAG)
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Statusfeststellungsverfahren (§ 30 StAG)
Im Staatsangehörigkeitsrecht begleite ich Sie bei Ihrer Einbürgerung und wirke hier auf einen von Anfang an vollständigen Antrag sowie auf dessen zügige Bearbeitung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde hin. Wenn Sie der Abkömmling (z. B. Kind, Enkel oder Urenkel) eines Deutschen sind, assistiere ich Ihnen bei der Statusfeststellung aus dem Ausland, dass auch Sie deutscher Staatsangehöriger sind, sodass Sie möglichst zügig einen deutschen Reisepass erhalten. Gleiches gilt, wenn Ihre Eltern oder Großeltern unter der deutschen Naziherrschaft verfolgt wurden und Sie eine sog. Wiedergutmachungseinbürgerung begehren.
Verwaltungsrecht
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Subventionsrecht
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Gewerbe- und Gaststättenrecht
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Bildungsrecht (Hochschul-, Schul- und Prüfungsrecht)
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Namensrecht
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Glücksspielrecht
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Corona-Recht (Rückforderung von Soforthilfen und Testvergütungen)
Im Verwaltungsrecht liegen meine Tätigkeitsschwerpunkte vor allem im Gewerbe- und Gaststättenrecht. Besondere Spezialrechtsgebiete bilden hier zudem das Namens-, Glückspiel- und Corona-Recht. Schließlich vertrete ich Sie auch im Bildungs- und hier namentlich im Prüfungsrecht, wenn Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Note im Abitur, in einer Klausur an der Universität oder in einer anderen wichtigen Abschlussprüfung wehren möchten.
Verfassungsrecht
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Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG (Karlsruhe)
Als außerordentlicher Rechtsbehelf über den fachgerichtlichen Rechtsweg hinaus bleibt in vielen migrations-, straf- und verwaltungsrechtlichen Streitfällen nur noch die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die niedrige Erfolgsquote liegt hier zumeist in dem nicht korrekten Aufbau und der unzureichenden Substantiierung der Beschwerde, weshalb der korrekte Schriftsatz in der Regel äußerst umfangreich und sehr aufwändig ist. Ich rüge hier für Sie die korrekten Grundrechtsverletzungen in der vom Gericht vorgesehenen Form in hinreichend substantiiertem Umfang.
Menschenrechtsschutz
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Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg)
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Individualbeschwerde vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (Genf)
Wenn selbst die Verfassungsbeschwerde vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht erfolgreich war, kann hiergegen die Individualbeschwerde (EGMR-Beschwerde) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erhoben werden. Dies bietet sich vor allem bei Verstößen gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, ferner auf freie Meinungsäußerung und nicht zuletzt bei strafrechtlichen und auslieferungsrechtlichen Verfahrensverstößen wie dem Recht auf ein faires Verfahren an. Unter besonderen Voraussetzungen ist selbst über dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinaus gar noch das Anrufen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen in Genf möglich.